Der GmbH-Geschäftsführer

Handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH kann entweder ein Gesellschafter oder eine gesellschaftsfremde Person sein. Der Gesellschafter kann zum Geschäftsführer bereits im Rahmen des Gesellschaftsvertrages bestellt werden. Jeder Außenstehende kann nur mittels Gesellschafterbeschluss zum Geschäftsführer bestellt werden.Die GmbH-Gründung Durch die Steuerreform wird die Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften von derzeit 34 % per 1. 1. 2005 auf 25 % gesenkt werden, was die GmbH noch...mehr »

"Unternehmenssanierung – Gewusst wie?!"

Wenn Sie Details über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Unternehmenssanierung erfahren wollen, können Sie den Text eines von mir vor den Steuerberatern der Steiermark und einer Vielzahl von Unternehmern im Rahmen von Vorträgen bei der Wirtschaftskammer gehaltenen Vortrag herunterladen. Vortragmehr »

Der Unterschied zwischen Mitkreditnehmer und Bürgen

Häufig verwechselt wird der Unterschied zwischen einem Mitkreditnehmer und einem Bürgen für einen Kredit. Die Unterscheidung dieser beiden unterschiedlichen Positionen liegt darin, dass der Mitkreditnehmer den Kredit gemeinsam mit einem weiteren Kreditnehmer aufnimmt und somit dieselbe Rechtsstellung hat wie dieser. Die Rechtsstellung des Bürgen ist eine grundsätzlich andere. Der Bürge kann entweder Bürge für die gesamte Kreditsumme oder Teile der Kreditsumme sein. Dies hängt jeweils davon ab,...mehr »

Einvernehmliche Ehescheidung

In Österreich werden mehr als 50 % der Ehen geschieden. Nach wie vor die häufigste Form der Ehescheidung ist die einvernehmliche Ehescheidung gemäß § 55 a Ehegesetz. Voraussetzungen für eine solche Scheidung im Einvernehmen sind:Insbesondere muss die Frage des Unterhalts der Ehegatten ebenso geklärt sein, wie die Frage, wem die elterlichen Rechte für minderjährige Kinder in Zukunft zukommen sollen. Ebenso zu regeln ist die Frage des Kinderunterhalts und die Frage des Besuchsrechts, für jenen...mehr »

Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Grundsätzlich haftet eine GmbH als Kapitalgesellschaft für Verbindlichkeiten mit ihrem Stammkapital. Das Mindeststammkapital beträgt € 35.000,-- und muß zumindest zur Hälfte bar eingezahlt werden. Bei der Gründung der Gesellschaft wird das jeweilige Stammkapital vom einzigen, oder bei mehreren Gesellschaftern von diesen, im jeweils übernommenen Betrag einbezahlt.Falls nicht gleich das gesamte Stammkapital einbezahlt wurde, so haften die Gesellschafter für den nicht einbezahlten Teil des...mehr »

Zahlungsunfähigkeit und ihre Folgen

Der Gesetzgeber knüpft an den Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit verschiedene rechtliche Folgen. Vorerst ist zu klären, wann Zahlungsunfähigkeit gegeben ist. Der Zahlungsunfähigkeit geht die sogenannte Zahlungsstockung voraus, was bedeutet, dass ein Unternehmer seine laufenden Verbindlichkeiten nicht innerhalb der Zahlungsziele bzw. maximal binnen 60 Tagen nach Ende der jeweiligen Zahlungsziele erfüllen kann. Gelingt es dem Unternehmer also nicht in der Maximalfrist von 60 Tagen die...mehr »

Sanierung durch Schuldennachlaß

Häufig kommt es vor, dass Unternehmen aufgrund mangelnder Eigenkapitalausstattung zum Teil schon nach relativ kurzer Zeit in erhebliche Liquiditätsprobleme kommen.Dies hat oftmals zur Folge, dass Lieferanten, die Gebietskrankenkasse und das Finanzamt nicht mehr bezahlt werden können.Neben einem gerichtlichen Insolvenzverfahren steht auch die Möglichkeit eines sogenannten außergerichtlichen Ausgleichs offen. Voraussetzung hierfür ist, dass mit den einzelnen Gläubigern entsprechende...mehr »

Unterhalt

Ein immer wieder strittiges Thema ist die Frage des Ehegattenunterhalts. Der Großteil der Bevölkerung geht davon aus, dass Unterhalt nur nach erfolgter Ehescheidung zusteht. Dem ist nicht so. Unterhalt steht grundsätzlich, sowohl während aufrechter Ehe, als auch unter bestimmten Voraussetzungen nach der Ehescheidung zu. Während aufrechter Ehe steht er vorrangig dem nicht oder nur geringfügig berufstätigen Ehegatten zu, der im Regelfall auch den Haushalt führt, die Kinder erzieht und aus diesem...mehr »

Aufteilung des Vermögens bei der Scheidung

Das Gesetz sieht vor, dass jedem Ehegatten grundsätzlich jenes Vermögen ohne Anspruch der Gegenseite auf Aufteilung verbleibt, das er auch vor der Ehe bereits besessen hat, so wie jenes, das er während der Ehe geschenkt erhalten oder geerbt hat. Nicht der Aufteilung unterliegen grundsätzlich auch Firmen. Diese unterliegen nur dann der Aufteilung, wenn es sich um reine Finanzbeteiligungen handelt. Der Aufteilung unterzogen wird aber – so nicht Ehepakte anderen Inhalts anlässlich der...mehr »

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