Der Zwangsausgleich als Ausweg nach der Konkurseröffnung

Jedes Jahr nimmt die Anzahl der Unternehmen, über die ein Konkursverfahren eröffnet wird, zu.Die Konkurseröffnung erfolgt entweder über Antrag des Unternehmens selbst, oder wird von einem der Gläubiger beantragt. Gemeinsam mit dem Konkurseröffnungsantrag muß ein Kostenvorschuß von € 3.600,-- vom Antragsteller erlegt werden, oder der Nachweis erbracht werden, dass ausreichendes kostendeckendes Vermögen für die Abwicklung des Konkurses, in zumindest dieser Höhe, vorhanden ist.Wird ein...mehr »

Privatkonkurs

Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber neben dem Insolvenzverfahren für Unternehmen auch den sogenannten „Privatkonkurs“ eingeführt, der es Privatperson ermöglicht, sich im Zuge eines solchen Verfahrens zu entschulden.Das Verfahren wird über Antrag beim Bezirksgericht eröffnet, wobei der Antrag entweder von einem Rechtsanwalt oder den Schuldnerberatungsstellen gestellt werden kann. Im Verfahren gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Der Schuldner kann seinen Gläubigern den Abschluß eines...mehr »

Gefahren für die Ehegattin bei Mitunterfertigung von Kreditverträgen

Sehr häufig kommt es vor, dass Bankinstitute für den Fall, als der Ehemann ein Unternehmen betreibt und Kredite aufnimmt, verlangen, dass auch die Ehegattin diese Kreditverträge entweder als Mitkreditnehmerin oder aber als Bürgin mitunterfertigt.Dies wird auch dann verlangt, wenn die Ehegattin zu diesem Zeitpunkt über kein Einkommen verfügt und für die Bank daher keine Bonität hat. Fatal daran ist, dass es sehr oft so ist, dass Ehegattinnen solche Kreditverträge ohne Einkommen unterfertigen,...mehr »

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