Der Unterschied zwischen Mitkreditnehmer und Bürgen

Häufig verwechselt wird der Unterschied zwischen einem Mitkreditnehmer und einem Bürgen für einen Kredit. Die Unterscheidung dieser beiden unterschiedlichen Positionen liegt darin, dass der Mitkreditnehmer den Kredit gemeinsam mit einem weiteren Kreditnehmer aufnimmt und somit dieselbe Rechtsstellung hat wie dieser.

Die Rechtsstellung des Bürgen ist eine grundsätzlich andere. Der Bürge kann entweder Bürge für die gesamte Kreditsumme oder Teile der Kreditsumme sein. Dies hängt jeweils davon ab, wie es im Bürgschaftsvertrag, der gesondert zum Kreditvertrag abgeschlossen wird, vereinbart ist. Ist gegenüber den Kreditnehmern bereits eine Fälligstellung des Kredits zufolge Nichtzahlung trotz qualifizierter Aufforderung erfolgt, so wird in diesem Fall auch der Bürge aufgefordert, den ausstehenden Betrag zur Gänze zu begleichen. Kommt der Bürge dieser Aufforderung nicht nach, so kann die Bank mit ihrer Forderung auch direkt gegen ihn vorgehen.

Aus diesen Gründen rate ich daher an, bei Abschluß eines Kreditvertrages genau zu überprüfen, in welcher Funktion man sich verpflichtet.