Die Stellung der Dienstnehmer im Konkurs
In mehreren Artikeln habe ich beschrieben, dass es aus meiner Sicht sehr häufig für Unternehmer im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neubeginn gibt. Heute möchte ich die Stellung der Dienstnehmer in einem solchen Konkursverfahren beleuchten. Grundsätzlich sind die Dienstnehmer durch das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz abgesichert. Danach erhalten Dienstnehmer, die mit ihrem Einkommen eine bestimmte dort definierte Höchstgrenze nicht überschreiten, für den Fall der Insolvenz ihres Arbeitgebers, wenn die Firma im Konkurs nicht fortgeführt wird, sämtliche Ansprüche aus nicht ausbezahltem laufendem Lohn, sowie Kündigungsentschädigung und allfällige Abfertigungsansprüche ausbezahlt. Wird das Unternehmen mit den Dienstnehmern in der Insolvenz fortgeführt, so können diese nur die bis zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung offenen Löhne in dieser Form geltend machen.
Die Ansprüche der Dienstnehmer können über eine Interessensvertretung, den Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer/innen geltend gemacht werden, der die Ansprüche der jeweiligen Dienstnehmer im Konkurs anmeldet und auch die Auszahlung abwickelt.