Existenzminimum

Da die Zahl der Personen, deren Einkommen gepfändet werden, jährlich ebenso steigt, wie die Zahl der Privatkonkurse, stellt die Höhe des Existenzminimums eine wesentliche Frage dar.

Die Höhe des sogenannten Existenzminimums wird in einer eigenen Verordnung geregelt. Für die Berechnung des Existenzminimums bestehen unterschiedliche Berechnungsformen, wobei es darauf ankommt, ob jemand seinen Lohn wöchentlich oder monatlich erhält und auch darauf, ob Sonderzahlungen geleistet werden.

Wesentliche Fragen sind darüber hinaus die Höhe des Einkommens und die Frage, ob jemand Unterhaltspflichten für Ehegatten oder minderjährige Kinder zu leisten hat. Bestehen nämlich weitere Unterhaltspflichten, so wird das Existenzminimum entsprechend angehoben.

Diese Frage spielt aber auch bei Unterhaltsansprüchen eine Rolle, da in diesen Fällen das Existenzminimum noch um 25 % reduziert werden kann.

Bei jemanden der Sonderzahlungen bezieht, kann derzeit von einem Existenzminimum von rund € 680,00 ausgegangen werden, wenn keine weiteren Sorgepflichten bestehen.