Haftpflicht- versicherung für Kinder
Immer wieder kann es vorkommen, dass Kinder an Objekten oder Personen Schäden verursachen. Sind Kinder nicht entsprechend versichert, so kann gegen sie ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden, wobei sie im Verfahren durch den gesetzlichen Vertreter vertreten werden.
Wenn ein gerichtlicher Titel erwirkt wird, so kann dieser 30 Jahre im Exekutionsweg durchgesetzt werden, was dann schlagend werden wird, wenn das Kind über eigenes Vermögen verfügt. Diesem Problem kann man dadurch ausweichen, dass für die Kinder eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird, die solche Ansprüche decken würde. In den meisten Fällen ist bei einer Haushaltsversicherung eine solche Haftpflichtversicherung für Kinder inkludiert, dies sollte aber jeder genau überprüfen, da es sich schon um erhebliche Beträge handeln kann, die geltend gemacht werden können. Besonders wichtig ist eine solche Haftpflichtversicherung dann, wenn Kinder oder Jugendliche Verkehrsunfälle aus ihrem Verschulden verursachen, bei denen Personen verletzt werden.