Krankenversicherung geschiedener Ehegatten

Sehr oft wird im Rahmen einer Scheidung für den Fall, als ein Ehegatte nicht berufstätig ist, nicht berücksichtigt, dass durch die Ehescheidung die Mitversicherung dieses Ehegatten wegfällt. Dies kann gravierende Folgen haben, da für den Fall einer Erkrankung keine Versicherung mehr besteht.

Die Gerichte sind Gott sei Dank angehalten, in diesem Zusammenhang die sozialversicherungsrechtliche Absicherung zu überprüfen. Für Ehegatten, die bisher mitversichert waren gilt, dass danach für den Fall als kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird nur die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung bleibt. Ein solcher Antrag kann bei der Gebietskrankenkasse gestellt werden. So das Einkommen solcher Personen entsprechend gering ist, kann die Herabsetzung der monatlichen Versicherungsbeiträge begehrt werden, die derzeit monatlich abhängig vom Einkommen zwischen € 75,-- und € 303,-- betragen. Eine solche Herabsetzung muss aber jedes Jahr neu gestellt werden, wobei die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zulegen sind, sonst bestünde nur die Möglichkeit einen Versicherungsvertrag für die Krankenversicherung abzuschließen.