Raubkopien

Der überwiegende Teil der Bevölkerung, insbesondere Jugendliche, sind der Meinung, dass das Herstellen von Raubkopien im Zusammenhang mit Filmen oder Musikstücken, die aus dem Internet heruntergeladen werden, sowie die Weitergabe oder der Verkauf derselben nur ein Kavaliersdelikt sind.

Dies ist ein großer Irrtum. Das Urheberrechtsgesetz, das den Hersteller solcher Werke schützt, hat nämlich im § 91 auch eine Strafbestimmung eingefügt, nach welcher jeder, der einen Eingriff in das Urheberrecht eines Berechtigten setzt, zu bestrafen ist. Ein Eingriff ist schon dann gegeben, wenn jemand unbefugt ein Werk der Literatur, Kunst ohne Einwilligung des Berechtigten vervielfältigt.

Da der Film und Plattenindustrie jährlich Milliarden an Einnahmen entgehen, wurden eigene Organisationen aufgebaut, die das Internet durchforsten, ob Personen unberechtigt vervielfältigte Ton- Film- und Schallträger weitergeben, oder zum Verkauf anbieten. Werden solche widerrechtlichen Eingriffe festgestellt, wird sofort ein Strafantrag gestellt. Neben dem Strafverfahren sind Täter die auf diese Weise erwischt werden auch verpflichtet Schadenersatz und angemessenes Entgelt an die berechtigten Urheber zu leisten.