Sanierung durch Schuldennachlaß

Häufig kommt es vor, dass Unternehmen aufgrund mangelnder Eigenkapitalausstattung zum Teil schon nach relativ kurzer Zeit in erhebliche Liquiditätsprobleme kommen.

Dies hat oftmals zur Folge, dass Lieferanten, die Gebietskrankenkasse und das Finanzamt nicht mehr bezahlt werden können.

Neben einem gerichtlichen Insolvenzverfahren steht auch die Möglichkeit eines sogenannten außergerichtlichen Ausgleichs offen. Voraussetzung hierfür ist, dass mit den einzelnen Gläubigern entsprechende Vereinbarungen über einen Schuldennachlaß getroffen werden. Diese Form bietet sich besonders dann an, wenn eine nicht allzu große Anzahl an Gläubigern besteht, oder die Schulden vorwiegend bei Banken und nur wenigen Lieferanten bestehen.

Auch ein solcher außergerichtlicher Ausgleich muß professionell abgewickelt werden, damit er zum Erfolg führen kann. In jedem Fall ist es aber ratsam, einen in diese Fachgebiet versierten Anwalt mit der Beurteilung der jeweiligen Situation zu betrauen, der danach individuell entscheidet, welche Form der Sanierung gewählt werden soll.