Vertragsformen
Grundsätzlich können Verträge mündlich, schriftlich oder wenn dies im Gesetz vorgeschrieben ist in Notariatsaktsform geschlossen werden. Der Nachteil bei Verträgen, die mündlich geschlossen werden ist, dass der Inhalt eines solchen Vertrages für den Falls, als es zu Streitigkeiten kommt, schwer beweisbar ist.
Es empfiehlt sich daher im Regelfall, Verträge schriftlich abzuschließen, weil der wesentliche Inhalt des Vertrages in dieser Urkunde wiedergegeben sein sollte. Um zum Beispiel einen Mietvertrag befristet abschließen zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass dies schriftlich geschieht, da ansonsten die Befristung wirkungslos ist.
Für bestimmte Arten von Verträgen, schreibt das Gesetz vor, dass sie in Notariatsaktsform errichtet werden müssen. Ich stelle immer wieder fest, dass Leute Verträge nicht vom Anwalt errichten lassen, weil sie sich die Kosten ersparen wollen. Dies ist im Regelfall eine kurzsichtige Betrachtungsweise, da für den Fall als es zu Streitigkeiten kommt und kein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Vertrag vorliegt, der Schaden deutlich höher ist, als hätte man dem Anwalt die Kosten für die Vertragserrichtung bezahlt.