Zahlungsunfähigkeit und ihre Folgen

Der Gesetzgeber knüpft an den Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit verschiedene rechtliche Folgen. Vorerst ist zu klären, wann Zahlungsunfähigkeit gegeben ist. Der Zahlungsunfähigkeit geht die sogenannte Zahlungsstockung voraus, was bedeutet, dass ein Unternehmer seine laufenden Verbindlichkeiten nicht innerhalb der Zahlungsziele bzw. maximal binnen 60 Tagen nach Ende der jeweiligen Zahlungsziele erfüllen kann. Gelingt es dem Unternehmer also nicht in der Maximalfrist von 60 Tagen die Zahlungsstockung zu beheben, so ist Zahlungsunfähigkeit eingetreten. Stellt der Unternehmer nach Ablauf dieser Frist keinen Konkursantrag und geht weitere Verbindlichkeiten ein, so liegt Konkursverschleppung vor und es kann falls es sich um eine juristische Person (GmbH oder AG) handelt, auch gegen den Geschäftsführer direkt vorgegangen werden.

Schließlich bleibt noch die Gefahr einer allenfalls strafrechtlichen Verfolgung des jeweiligen Unternehmers oder Geschäftsführers. Aus diesem Grund ist die ständige Prüfung der Zahlungsfähigkeit jedenfalls notwendig.